E Bike Leasing für Privatleute
 
Die meisten E Bike Leasing Anbieter offerieren E Bike Leasing nur für Arbeitgeber und deren Mitarbeiter. Das bedeutet, in der Regel least der Arbeitgeber die E Bikes und stellt sie dann den Mitarbeitern zur Verfügung. Die anfallenden Leasingraten werden dann vom Bruttolohn der Arbeitnehmer abgezogen, so dass beide Seiten von steuerlichen Vorteilen profitieren (Gehaltsumwandlung). Die Preisersparnis im Vergleich zum Direktkauf des E Bikes kann dadurch bis zu 40% günstiger sein. Alternativ kann der Arbeitgeber die E Bikes den Mitarbeitern auch kostenlos zur Verfügung stellen oder beide Seiten teilen sich die anfallenden Leasingraten.

Es gibt auch einige Anbieter, die E Bike Leasing für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende offerieren, z.B. JobRad, Leasing-eBike oder Mein Dienstrad. Auch Selbstständige etc. können die monatlichen Raten steuerlich voll absetzen.
 
Nur relativ wenige Anbieter haben allerdings reines E Bike Leasing für Privatleute im Angebot. Dies ist kein Wunder, da Privatleute, unseren Informationen zufolge, das Leasingobjekt nicht steuerlich geltend machen können und somit von keinen echten finanziellen Vorteilen profitieren. Allerdings hat E Bike Leasing für Privatleute den grundsätzlichen Vorteil, dass man den hohen Anschaffungspreis nicht sofort, sondern in überschaubaren monatlichen Raten zahlen kann, wodurch die Liquidität geschont wird.
 
Ein Beispiel für einen Anbieter, bei dem auch E Bike Leasing für Privatleute möglich ist, wäre „Wunjoo“, der Fullservice-Anbieter für Elektromobilität in München und Starnberg. Es ist möglich, diesem Unternehmen einen Wunsch zu unterbreiten, woraufhin man ein unverbindliches Finanzierungsangebot erhält für Ratenkauf, Gewerbe- oder auch Firmenleasing.